Am 04.02.2010 erschien auf boersenblatt.net der Artikel AkV-Diskussionsrunde: Verlage in der digitalen Welt. Wenn man dem Artikel vollends Glauben schenkt, war die anderthalbstündige Diskussionsrunde des AkV (Arbeitskreis kleinerer unabhängiger Verlage) offensichtlich von einem Thema beherrscht: Dem Umgang mit Urheberrechtsverletzungen im Internet. Wie kann man sie juristisch verfolgen? Wie technisch verhindern oder zumindest einschränken?
Anscheinend wurde wieder einmal eine Chance vertan über das Wesentliche zu sprechen: Wie können Verlage und Buchhandel auch im zugegebenermaßen in Europa noch langsam wachsenden eBook-Markt erfolgreich sein? Was wären geeignete proaktive Maßnahmen? Wo steht man eigentlich und wo will man hin? Quo vadis Verlegertum?
Die von Torsten Casimir, Chefredakteur des BÖRSENBLATTS, moderierte Runde war sich zwar einig, dass Diebstahl auch im Internet Diebstahl genannt werden muss. Doch wie ihn verfolgen?
Diebstahl ist Diebstahl. Eine zu Recht umstrittene Aussage. Das Problem ist, eine Urheberrechtsveretzung ist eben rechtlich kein Diebstahl und somit auch wesentlich schwerer nachzuverfolgen und zu ahnden. Moralisch kann man es natürlich als Diebstahl betrachten. Diebstahl geistigen Eigentums. Aber Moral ist so eine Geschichte nicht wahr? Sie ist nicht fix und wandelt sich im Lauf der Zeit. Unterschiedliche Interessen- und Kulturgruppen haben auch oftmals unterschiedliche moralische Prinzipien. Dies gilt auch und insbesondere im globalisierten Internet.
Dietrich zu Klampen empörte sich darüber, dass das Unrechtsbewusstsein bei illegalen Downloads im Internet außerordentlich klein sei. Kriminelles Verhalten werde bagatellisiert. Sein Kollege Bernd Weidmann forderte: „Der Staat darf sich nicht drücken, er muss Stück für Stück Ordnung in den rechtsfreien Raum Internet bringen.“
Rechtsfreier Raum Internet. Das ist auch so eine sinnentleerte Schöpfung. Auch im Internet gilt das Recht am Standort des Nutzers. “Rechtsfrei” existiert einfach nicht, die Rechtslage ist bei Raubkopien bereits heute eindeutig. Wann gelangt das endlich endlich auch beim letzten Internetunverständigen an?
Verwunderlich bleibt angesichts derartiger, immer wieder auflodernder Empörungen und Forderungen an die Politik folgendes: Es gab bereits ein Piraterieproblem bevor die ersten eBook-Gehversuche im deutschsprachigen Raum gestartet wurden. Gedruckte Bücher wurden und werden gescannt und auf dunklen Kanälen weitergeben. Das Poblem war also bereits vor dem – noch reichtlich eingeschränkten und fast durchweg preislich unattraktiven – “offiziellen” eBook-Angebot vorhanden. Vielleicht einfach auch, weil kein derartiges legales Angebot existierte? Vielleicht ebbt die Flut an Raubkopien nicht ab eben weil das derzeige Angebot noch zu unattraktiv ist, ja von vielen potentiellen Kunden sogar preislich und qualitativ als Frechheit empfunden wird?
Die Bibliothekarin Claudia Lux plädierte grundsätzlich für möglichst wenig Restriktionen. Man müsse überlegen, wie der Zugang zu Informationen im Internet so leicht wie möglich gemacht werden könne, zugleich aber Geld damit zu verdienen sei.
Die technisch-vertriebliche Lösung scheint auf der Hand zu liegen: Ein umfangreiches Angebot zu fairen Preisen (für alle beteiligten Seiten) muss her. Die Branchenlösung Libreka! kann in der heutigen Form nicht der Weisheit letzter Schluß sein. Es fehlt immer noch das, was Amazon stark macht: eBooks müssen leicht gefunden und bezogen werden können. Anderenfalls überlässt man diese Feld einfach den Amazons und Googles dieser Welt. Ein attraktives, legales Angebot muss geschaffen und in breiter Masse in die Köpfe der Kunden gebracht werden. Das ist schwer aber wie die Erfahrungen aus anderen Branchen zeigen, sucht lediglich ein geringer Teil der Nutzer nach illegalen Angeboten, wenn es das gewünschte Produkt auf einfachem Weg und zu einem akzeptablen Preis zu kaufen gibt.
Der stationäre Buchhandel muss mit neuen Wegen eingebunden werden um nicht auf der Strecke zu bleiben. Lesegeräte könnten bspw. in großem Stil auch im stationären Buchhandel beworben und angeboten werden. Amazon verdient auch nicht wirklich an den eBooks aber am hauseigenen Lesegerät Kindle. Ansonsten bleibt dem stationären Buchhandel ohnehin nur übrig, das zu tun was er kann: Papierbücher verkaufen. Dies sollte er allerdings so gut wie irgend möglich tun und sich auch Komplementärgeschäften bspw. mit eBook-Gutscheinen beim Kauf eines Papierbuchs oder auch eBook-Geschenkgutscheinen nicht verweigern. Ich bin sicher, dass es da auch bereits heute erfolgreich umgesetzte Konzepte, vielleicht mit noch ganz anderen Ansätzen, gibt.
Fazit: Bei aller Empörung hilft auch ein technischer Schutz von eBooks nicht. Zum einen wird er so sicher umgangen werden wie es auch morgen noch Papierbücher geben wird und zum anderen werden dann einfach weiterhin Papierbücher gescannt und weiterverarbeitet. Hier gilt es einen Weg zu finden, die Anbieter derartiger “Raubkopien” aufzuspüren und zu verfolgen. Deren Anzahl ist auch entschieden kleiner als die Menge derer, die derartiges Material downloaden. Ich finde man konzentriert sich auf die falsche Seite: Anstelle primär bei sich selbst und den Anbietern illegalen Materials anzusetzen, wird versucht potentielle Kunden juristisch zu verfolgen und technisch einzuschränken. Das kann wirtschaftlich und auch gesellschaftlich nicht gutgehen – für keine der beteiligten Parteien.
Die Politik wäre gut beraten den gesellschaftlichen Konsenz hinter dem Urheberrecht nicht aus dem Auge zu verlieren und Verlage und Buchhandel in Erinnerung zu rufen, dass man von freien Unternehmern auch ein wenig Unternehmertum anstelle des Zementierens bestehender Strukturen und dem Dauerschrei nach politischer Intervention erwarten darf.
Unsteter Gedankenfluss aus dem Leben eines Projektleiters, Entwicklers, Freizeitautors, eBook-Enthusiasten und last but not least sächsischen Asylschwaben.