Da der Solidaritätszuschlag bzw. eine Senkung des Zuschlags derzeit zumindest in den Medien kontrovers diskutiert wird, versuchen wir doch an dieser Stelle mal ein wenig zur Aufklärung über den Solidaritätszuschlag beizutragen.
Wie einige sicherlich wissen bin ich eigentlich nur ein “Asyl-Schwabe”, sprich ich habe 1998 “rübergemacht”.
Good bye Saxony, hello Baden-Württemberg.
Als “Ex-Ossi” ist man für kritische Äußerungen bezüglich der neuen Bundesländer verständlicherweise etwas empfindlicher und ein Teil derartiger Äußerungen betreffen natürlich auch den Solidaritätszuschlag.
Nachfolgend also mal meine Topliste falscher Annahmen bezüglich des Solidaritätszuschlags:
Der Solidaritätszuschlag…
- ist ausschließlich zur Verwendung innerhalb des Infrastrukturaufbaus der neuen Bundesländer bestimmt.
Falsch. Das derzeitige Solidaritätszuschlaggesetz von 1995 (geändert 1997) sagt bereits in den einleitenden Hinweisen:
[...]
(Artikel 31 des Gesetzes über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten
im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte) vom 23. Juni 1993 (BGBI. I S. 944, BStBI I S. 510)
[...]
Daraus geht eindeutig hervor, dass die eingenommenen Mittel bspw. auch zur Entlastung der öffentlichen Haushalte verwendet werden können. - wird nur von Einwohnern der sog. alten Bundesländer erhoben.
Falsch. Der Solidaritätszuschlag ist eine Steuer und ist als solche von allen Steuerpflichtigen zu entrichten. Auszug aus dem Solidaritätszuschlaggesetz von 1995:
[...]
Zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben.
[...]
§ 2Abgabepflicht
Abgabepflichtig sind
1. natürliche Personen, die nach § 1 des Einkommensteuergesetzes einkommensteuerpflichtig sind,
2. natürliche Personen, die nach § 2 des Außensteuergesetzes erweitert beschränkt steuerpflichtig sind,
3. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach § 1 oder § 2 des Körperschaftsteuergesetzes körperschaftsteuerpflichtig sind.
[...] - wird von den neuen Bundesländern zur Finanzierung ihrer Länderhaushalte verwendet.
Zu ungenau und mangels offiziellen Zahlen über den Kapitalfluß der über den Solidaritätszuschlag eingenommenen Mittel nicht nachweisbar. Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag gehen nicht (direkt) an die Bundesländer, sondern an den Bund als solchen. Hierzu ein Auszug aus den Informationen des Bundesministeriums der Finanzen:
[...]
Wer erhebt diese Steuer ?Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag steht dem Bund zu.
[...]
Die Einnahmen landen also im großen Topf der Steuereinnahmen des Bundes und werden von da weiterverteilt. Wieviel welches Bundesland für welchen Zweck erhält ist also nicht mehr ohne weiteres auf den eigentlichen Solidaritätszuschlag zurückrechenbar. - ist zeitlich befristet.
Falsch. Lediglich die ursprüngliche Regelung des Solidaritätszuschlags von 1991 war auf jeweils 1 Jahr befristet. Das derzeit gültige Solidaritätszuschlaggesetz bzw. die Steuer selbst unterliegt keiner festgeschriebenen Befristung.
- ist schlichtweg verfassungswidrig!
Falsch. Es gab bereits in der Vergangenheit mehrere Anläufe die Verfasssungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags vor dem Bundesverfassungsgericht feststellen zu lassen. Die betreffenden Anträge wurden vom Bundesverfassungsgericht abschlägig entschieden. Derzeit ist noch eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts durch den Bund der Steuerzahler anhängig. Auf diesen reagierte das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 10. November 2006. In diesem Schreiben wurden die Landesfinanzbehörden aufgefordert, Steuerfestsetzungen in Bezug auf das Solidaritätszuschlagsgesetz von 1995 nur noch vorläufig vorzunehmen, bis das Bundesverfassungsgericht endgültig entschieden hat.
Ihr kennt noch mehr derartiger falscher Annahmen und Soli-Lügen?
Immer her damit! Kommentare sind willkommen.
Unsteter Gedankenfluss aus dem Leben eines Projektleiters, Entwicklers, Freizeitautors, eBook-Enthusiasten und last but not least sächsischen Asylschwaben.
“Wie einige sicherlich wissen bin ich eigentlich nur ein “Asyl-Schwabe”, sprich ich habe 1998 “rübergemacht”.”
bist wahrscheinlich doch kein echter ossi…
man “hat” nicht rübergemacht, man “ist” rübergemacht.
das “ich habe rübergemacht” wird von wessis verwendet, die ohne ahnung einen auf ossisprache machen wollen.